Krankenhausapotheken

Wie alle Apotheken sind auch Krankenhausapotheken verpflichtet, die europäische Fälschungsschutzrichtlinie umzusetzen. Auch Krankenhausapotheken nutzen deshalb das N-Ident-Verfahren der NGDA, um Zugang zum securPharm-Apothekenserver zu erhalten.

Die NGDA unterstützt die Krankenhausapotheken bei der Anbindung an den Apothekenserver und der Umsetzung der Arzneimittel-Fälschungsschutzrichtlinie.

Softwareanbieter für Krankenhausapotheken finden Dokumentation und weitere Unterstützung im Portal für Servicepartner.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie häufig gestellte Fragen zu unseren Produkten mit Relevanz für Krankenhaus-Apotheken.

Kategorie: Alle
Apothekenalltag, Großhandel, Krankenhausapotheke
Muss eine verifizierungspflichtige Packung, deren Verfalldatum erreicht ist, ausgebucht werden?

Sobald eine Packung ihr Verfalldatum erreicht, wird das individuelle Erkennungsmerkmal dieser Packung automatisch im securPharm-System deaktiviert. Daher ist es wichtig, dass Marktakteure individuelle Erkennungsmerkmale abgelaufener Packungen nicht zusätzlich zu deaktivieren versuchen (z.B. setzen auf „Zerstört“). Somit sind keine zusätzlichen Statusänderungen im securPharm-System nötig. Mögliche sonstige Pflichten (z.B. Dokumentation der Entsorgung) bleiben davon unberührt.

Eine Überprüfung der Echtheit des individuellen Erkennungsmerkmals (Verifikation) der Packung ist aber weiterhin möglich: Das securPharm-System antwortet dann mit dem Hinweis, dass das Verfalldatum überschritten ist und die Packung nicht abgegeben werden darf. Mit der Packung ist entsprechend der bestehenden Vorgaben zu verfahren.

Apothekenalltag, N-Ident
Welche Anforderungen muss mein Scanner erfüllen?

Der Scanner muss den zweidimensionalen DataMatrix Code lesen können. Dies können in der Regel alle modernen Geräte. Wichtig dabei ist jedoch auch, dass das Gerät korrekt konfiguriert ist. So muss zum Beispiel die Spracheinstellung zu der Sprache des Computersystems passen, sonst werden die Daten - wie zum Beispiel die Seriennummer - unter Umständen falsch übermittelt und führen zu Fehlern.

Krankenhausapotheke
Welche Besonderheiten gibt es bei der Umsetzung von securPharm in der Krankenhausapotheke?

Bei der Abgabe der Arzneimittel in der Gesundheitseinrichtung, ist der Apotheker frei in der Wahl des Zeitpunktes der Dekommissionierung. Dies bedeutet, dass Arzneimittel im Krankenhaus bereits beim Wareneingang dekossmissioniert werden können. 

Eine weitere Überprüfung der Arzneimittel auf den Stationen und in den sonstigen Abteilungen im Krankenhaus ist nicht vorgesehen.

Wird eine Gesundheitseinrichtung über eine krankenhausversorgende Apotheke (öffentliche Apotheke mit Versorgungsvertrag) versorgt, dann übernimmt auch hier die krankenhausverosorgende Apotheke diese Pflichten der Verifikation und Dekommissionierung.

Apothekenalltag, Servicepartner
Was hat es mit der Referenz-Transaktionsnummer bei einem UNDO auf sich?

Bei einer UNDO-Transaktion muss die Server-Transaktions-ID (stx) aus der DISPENSE-Aktion mitgegeben werden, sodass das System eine legitime Rücknahme erkennen kann.

Die stx ist eine UUID. Die Übergabe des Parameters ist case-sensitiv. Die Buchstaben müssen als Kleinbuchstaben (lower case) übergeben werden.

Apothekenalltag
Woran erkenne ich ein verifizierungspflichtiges Arzneimittel?

Der verifizierungspflicht gemäß der Delegierten Verordnung EU 2016/161 unterliegen alle verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel sowie jene Produkte, die auf der sogenannten Blacklist stehen. Dies sind Stand Februar 2019 lediglich Omeprazol-Produkte.

Ausgenommen sind die Produkte, die auf der sogenannten Whitelist stehen. Beide Listen sind Bestandteil der Delegierten Verordnung und können in offiziellen Quellen eingesehen werden.

Die IFA-Datenbank bzw. der ABDA-Artikelstamm wird um entsprechende Informationen erweitert. Die Endnutzer-Software meldet der Apotheke, ob es sich um ein verifizierungspflichtiges Produkt handelt.

Apothekenalltag
Wer trägt die Verantwortung für den Anschluss an das System?

Die NGDA stellt allen öffentlichen Apotheken den technischen Zugang an den Apothekenserver zur Verfügung. Die Verantwortung für den Anschluss trägt jeder Apothekeninhaber.

Apothekenalltag
Warum gibt es im deutschen System für den Fälschungsschutz überhaupt zwei Server?

Die deutschen Stakeholder haben sich für ein verteiltes System entschieden, welches aus zwei verschiedenen Datenbanken für Apotheken und pharmazeutischen Unternehmen besteht. Mit der Ausgestaltung eines Zwei-Server-Modells wird ein besonderer Schutz sensibler Daten gewährleistet, denn Daten für die Prüfprozesse werden nur anonymisiert ausgetauscht.

Das Datenbanksystem für die pharmazeutischen Unternehmen wird von ACS PharmaProtect GmbH, einer Gesellschaft der Industrieverbände, betrieben. An das Industriesystem werden alle pharmazeutischen Unternehmer angeschlossen, deren Produkte der Verifizierungspflicht unterliegen. Der Apothekenserver wird von der Netzgesellschaft Deutscher Apotheken mbH (NGDA) eingerichtet und betrieben.

Apothekenalltag, N-Ident
Ich möchte meine Rechnungsadresse ändern. Was muss ich tun?

Sie können im NGDA Portal für jede ihrer Betriebsstätten die Zahlungsdaen individuell anpassen. Klicken Sie dazu nach der Anmeldung am Portal auf Mein Konto / Zahlungsdaten

Bitte beachten Sie, dass die jeweilige Betriebsstätte in der grauen Leiste auf der Seite angezeigt wird.

Apothekenalltag, N-Ident
Kann ich jeden beliebigen Browser zur Anmeldung nutzen?
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Apothekenalltag, N-Ident
Ich habe eine Betriebserlaubnis für mehrere Betriebsstätten. Was muss ich beachten?
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Es wird jede einzelne Betriebsstätte legitimiert. Aus diesem Grund muss für jede Betriebsstätte im Rahmen der Registrierung die Betriebserlaubnis separat hochgeladen werden.

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