securPharm und die NGDA
Im Zuge der EU-Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU und der delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/161 muss ab dem 9. Februar 2019 jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel vor Abgabe an den Patienten einer Echtheitsprüfung unterzogen werden. In Deutschland wird diese Vorgabe durch das System securPharm erfüllt.
Mit einem eigenen Apothekenserver, über den öffentliche Apotheken, pharmazeutische Großhandlungen, Krankenhausapotheken und weitere an der Lieferkette Beteiligte ihre Anfragen an das securPharm-System stellen, sowie dem N-Ident Verfahren sorgt die NGDA dafür, dass die gesetzlichen Vorgaben im Sinne der teilnehmenden Betriebe umgesetzt werden. Apotheker, PTA und apothekennahe IT-Experten arbeiten hier gemeinsam daran, dass die Teilnahme an securPharm so schnell und unkompliziert und dabei so sicher und so kostengünstig wie möglich wird – und sich nahtlos in den Alltag in der Apotheke und allen anderen Betrieben integrieren lässt.
Ihr Softwarehaus wird auf Sie zukommen, um Ihr System um die notwendigen Module für die Teilnahme an securPharm zu installieren.
Detailfragen zur Anwendung und das Herunterladen der Zertifikate stellen Sie bitte an Ihr Softwarehaus.