ERGÄNZENDE NUTZUNGSVEREINBARUNG "DIGITALE BETRIEBSERLAUBNIS"
Die nachfolgenden Nutzungsbedingungen gelten für die Nutzung des Dienstes „Digitale Betriebserlaubnis“, einem Angebot der
NGDA - Netzgesellschaft Deutscher Apotheker mbH – nachfolgend als „NGDA“ bezeichnet -
Carl-Mannich-Straße 26
65760 Eschborn
vertretungsberechtigter Geschäftsführer:
Christian Krüger
Registergericht:
Amtsgericht Frankfurt am Main- HRB 108149
Service:
Bei Fragen, Beanstandungen, Reklamationen oder sonstigem Feedback etc. wenden Sie sich bitte an unseren Kundenservice. Angaben zu dessen Erreichbarkeit finden Sie im Internet unter https://ngda.de/helpdesk/
Unsere aktuellen Nutzungsbedingungen können Sie jederzeit unter http://www.ngda.de abrufen.
1. GELTUNGSBEREICH, ERGÄNZENDE BEGRIFFSTIMMUNNGEN
1.1 Diese Nutzungsbedingungen gelten ergänzend zu den Nutzungsbedingungen des N-Ident-Portals und zu den ergänzenden Nutzungsvereinbarungen für den Apotheken-Verzeichnisdienst. Sie betreffen die vertragliche Rechtsbeziehung zwischen Nutzern des Dienstes „digitale Betriebserlaubnis“ und der NGDA.
1.2 Den in den nachfolgenden Nutzungsbedingungen weiter verwendeten Begriffen kommen folgende Bestimmungen zu:
„Nutzer“
bezeichnet nachfolgend den Inhaber der Betriebserlaubnis, wie er im N-Ident Portal sowie in der vorgelegten Betriebserlaubnis angegeben ist, und welcher sich für die Nutzung des Dienstes „digitale Betriebserlaubnis“ entschieden hat.
„Dienst“ oder „digitale Betriebserlaubnis“
„bezeichnet das vorliegende Angebot der NGDA an den Nutzer zur Weitergabe der in den Nutzungsbedingungen aufgeführten Daten und Abgabe einer Erklärung im Namen und Auftrag des Nutzers gegenüber Vertragspartnern.
Vertragspartner
„Vertragspartner“ bezeichnet Vertrags- oder Servicepartner der NGDA oder des Nutzers, welche Leistungen für den Nutzer oder Apotheken anbieten oder anbieten wollen.
2. GEGENSTAND DES DIENSTES "DIGITALE BETRIEBSERLAUBNIS", LEISTUNGSBEREICH, NUTZUNGSBERECHTIGUNG
2.1 Gegenstand des Dienstes „Digitale Betriebserlaubnis“ ist die Weitergabe der vom Nutzer bzw. in seinem Namen bei der N-Ident-Anmeldung, Erweiterung oder der Pflege der Bestandsdaten bei N-Ident von ihm oder in seinem Auftrag hinterlegten Daten:
-
- Name und Vorname des Inhabers dAer Betriebserlaubnis,
- Name/Bezeichnung, IDF-Nummer, N-Ident-Nummer (N-ID) und Anschrift der Apotheke auf welche sich die Betriebserlaubnis bezieht,
- Digitaler Kopie des vom Nutzer zum Nachweis der Betriebserlaubnis bei NGDA eingereichten Dokuments (Betriebserlaubnisurkunde bzw. Kammernachweis),
sowie die Abgabe einer rechtsverbindlichen Erklärung im Namen und Auftrag des Nutzers, ob der Nutzer unter den vorstehenden Daten im N-Ident-Portal eine ihn zum Betrieb einer Apotheke berechtigende, behördliche Betriebserlaubnis zum Betrieb einer Apotheke nachgewiesen und er sich bei der Anmeldung verpflichtet hat, jedwede Änderung der vorstehenden Daten oder die Änderung/Übernahme/Wegfall bzw. Entzug der Betriebserlaubnis unverzüglich der NGDA mitzuteilen.
2.2 Bei begründeten Zweifeln an der Korrektheit der vom Nutzer hinterlegten Daten bzw. am (Fort-) Bestehen der Apotheken-Betriebserlaubnis, wird die NGDA keine positive Erklärung nach 2.1 abgeben. Zum Ausschluss von Zweifeln berechtigt der Nutzer die NGDA ausdrücklich, sich von Zeit zu Zeit durch Verifikation des vom Nutzer für die jeweilige Betriebsstätte im securPharm-Verfahren erzeugten Datenverkehrs davon zu überzeugen, dass der Nutzer aktiv am securPharm-Verfahren teilnimmt. Dies umfasst nicht das Recht zur Nutzung des Inhalts des Datenverkehrs bei der Nutzung von securPharm, sondern beschränkt sich alleine auf die Verifikation, ob die bei der Anmeldung zum Dienst hinterlegte N-ID des Nutzers aktiv regelmäßig für Abfragen am securPharm-Verfahren genutzt wird und hierzu berechtigt ist. Die Berechtigung umfasst nicht das Recht, die Daten, die bei der Nutzung von securPharm ausgetauscht werden zu nutzen, zu speichern oder auszuwerten, sondern beschränkt sich alleine darauf, ob der Nutzer über die bei der Anmeldung hinterlegte N-ID wiederkehrend zu den gewöhnlichen Öffnungszeiten einer Apotheke sogenannte Verifikationsanfragen an den Apothekenserver richtet, welche einen Schluss auf die aktive Nutzung der Betriebserlaubnis zulassen.
2.3 Berechtigt zur Nutzung des Dienstes sind mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland ausschließlich:
-
- öffentliche Apotheken,
- Krankenhäuser (Krankenhausapotheken),
- Apotheken der Bundeswehr
2.4 Die Nutzung des Dienstes „digitale Betriebserlaubnis“ setzt voraus:
a) das Bestehen einer gültigen N-ID für die Apotheken-Betriebsstätte
und
b) eine gültige Vertragsbeziehung mit NGDA zur Nutzung des Dienstes „Apotheken-Verzeichnisdienst“.
2.5 NGDA ist berechtigt, jederzeit Änderungen des Dienstes vorzunehmen, insbesondere solche, die auf gesetzlichen oder behördlichen Auflagen beruhen.
2.6 NGDA ist berechtigt, den Betrieb und das Angebot des Dienstes zum Ende eines Kalendertages einzustellen, diesen nicht weiter zu betreiben oder weiter zu unterstützten. NGDA wird die Einstellung des Dienstes in Textform anzeigen.
3. VERTRAGSVERHÄLTNIS, DAUER DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
3.1 Mit der Anmeldung zum Dienst kommt ein Vertragsverhältnis zwischen der NGDA und dem Nutzer zustande.
3.2 Die Dauer des Vertragsverhältnisses ist unbestimmt. Die Kündigung des Vertrages über die Nutzung des Dienstes ist beidseitig mit einer Kündigungsfrist von 3 Werktagen zum Ende eines Kalendertages möglich. Die fristlose Kündigung bleibt vorbehalten.
4. RECHTEEINRÄUMUNG DURCH DEN NUTZER
Der Nutzer räumt NGDA mit Abschluss dieser Nutzungsvereinbarung ausdrücklich folgende Rechte ein:
a) Das Recht, die unter 2.1 genannten Daten zu speichern sowie zur Ausführung des Dienstes an die von ihm benannten/ausgewählten oder freigegebenen Vertrags- und Servicepartner der NGDA weiterzugeben.
b) Das Recht, die Erklärung gemäß 2.1. gegenüber den von ihm benannten/ausgewählten oder freigegebenen Vertrags- und Servicepartnern der NGDA abzugeben.
c) Das Recht, die bei der Nutzung des Dienstes erzeugten Daten zu Abrechnungszwecken zu speichern und zu nutzen. Dies beinhaltet das Recht, die Daten an Dritte in anonymisierter Form weiterzugeben, soweit dies zur Abrechnung von Nutzerdaten erforderlich ist.
d) Das Recht, sich bei Abgabe der Bestätigung durch die NGDA im Rahmen des vorliegenden Dienstes davon zu überzeugen, dass die jeweilige Betriebsstätte des Nutzers aktiv am securPharm-Verfahren teilnimmt.
5. PFLICHTEN UND OBLIEGENHEITEN DES NUTZERS
5.1 Im Rahmen der Anmeldung und Nutzung des Dienstes „digitale Betriebserlaubnis“ hat sich der Nutzer an die Vorgaben und Bedingungen der NGDA zu halten, die in den jeweils gültigen Nutzungsvereinbarungen der NGDA für den Dienst sowie in etwaigen ergänzenden, aktuellen Dienstbeschreibungen oder den Masken im Anmeldeprozess ausgeführt werden.
5.2 Der Nutzer verpflichtet sich, jedwede Änderungen der Apotheken-Betriebserlaubnis einschließlich des Wegfalls unverzüglich bei NGDA anzuzeigen. Hierzu gehört insbesondere die Schließung, Übergabe oder Veräußerung der Apotheken-Betriebsstätte.
5.3 Der Nutzer verpflichtet sich, einen Verlust oder Missbrauch von Zugangsdaten, gegenüber der NGDA unverzüglich anzuzeigen.
5.4 Der Nutzer hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass sein System vor Schadprogrammen (Viren, Dialern usw.) geschützt ist. Auftretende Störungen, die mit einem Schadprogramm oder einem Fremdzugriff in Zusammenhang stehen könnten, sind umgehend dem Kundenservice der NGDA zu melden.
6. NUTZUNG DURCH DRITTE
Dem Nutzer werden die Schäden zugerechnet, die NGDA durch die befugte oder unbefugte Nutzung des Dienstes durch Dritte unter Nutzung der N-ID des Nutzers entstanden sind oder entstehen, es sei denn der Nutzer weist nach, dass er oder seine Erfüllungsgehilfen dies nicht zu vertreten haben.
7. ÄNDERUNGEN DER NUTZUNGSVEREINBARUNG
Änderungen der Nutzungsbedingungen oder der Leistungsbeschreibungen werden dem Nutzer in Textform mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer ihnen nicht schriftlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang widersprich. Die Schriftform kann insoweit durch die elektronische Form ersetzt werden. NGDA wird auf die Folgen eines ausbleibenden Widerrufs bei Änderungen besonderes hinweisen.
8. GÜLTIGKEIT DER NUTZUNGSVEREINBARUNGEN IM ÜBRIGEN
Soweit diese Nutzungsbedingungen nichts Gegenteiliges beinhalten, gelten die Bestimmungen in den Nutzungsbedingungen zum N-Ident-Portal und in den ergänzenden Nutzungsvereinbarungen für den Apotheken-Verzeichnisdienst ergänzend fort.
9. SONSTIGES
9.1 Eine Abtretung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag durch den Teilnehmer auf einen Dritten bedarf der Zustimmung der NGDA in Schriftform.
9.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Bedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Nutzungsbedingungen als lückenhaft erweisen.